Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist ein verpflichtender Bestandteil der Ausbildung zur Gebäudereinigerin bzw. zum Gebäudereiniger. Sie dient der Unterstützung und Ergänzung der handwerklichen Ausbildung.
Alle Auszubildenden (Lehrlinge), für deren Ausbildungsbetrieb die Handwerkskammern Hamburg, Schwerin und Ostmecklenburg-Vorpommern zuständig sind, werden während ihrer Ausbildungszeit gemäß den vom Bundesinnungsverband in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut erarbeiteten Unterweisungsplänen für die Lehrgänge der Überbetrieblichen Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk unterrichtet. Alle Auszubildenden haben während ihrer Ausbildungszeit an der fachpraktischen Ausbildung teilzunehmen. Die Teilnahme ist Pflicht und Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.
Die überbetriebliche Ausbildung findet grundsätzlich im Ausbildungszentrum der Landesinnung der Gebäudereiniger Nordost im Elbcampus in Hamburg-Harburg bzw. in speziell geeigneten Objekten statt.
Die überbetriebliche Ausbildung erfolgt während der betrieblichen Ausbildungszeit. Ort, Zeitpunkt und Dauer sowie der Ausbildungsplan werden von der Landesinnung festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden (Lehrling) für die Dauer der überbetrieblichen Ausbildungszeit der betrieblichen Ausbildung unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung freizustellen. Gegen Ausbildende, die ihren Auszubildenden die Teilnahme an den Lehrgängen nicht ermöglichen, können die Handwerkskammern Hamburg, Schwerin und Ostmecklenburg-Vorpommern gem. § 112 HwO ein Ordnungsgeld festsetzen.
Die Gebühren für die überbetriebliche Ausbildung sind für alle Innungsmitglieder durch die jährliche Zahlung des Umlagebeitrages abgegolten. Bei Nicht-Innungsmitgliedern trägt der Ausbildende die Gebühr des jeweiligen ÜLU-Kurses. Die Höhe dieser Gebühren ist in der Beitragsordnung der Landesinnung der Gebäudereiniger Nordost geregelt.
Auszubildende im 1. Lehrjahr
G-GEB 1/20 – „Umgang mit Reinigungsgeräten, – Maschinen und Anlagen sowie mit Leitern und Gerüsten“
Dauer: 1 Woche
G-GEB 2/20 – „Umgang mit Oberflächenbehandlungsmitteln“
Dauer: 1 Woche
Auszubildende ab dem 2. Lehrjahr
GEB 1/20 – „Durchführen von Unterhalts- und Zwischenreinigungsmaßnahmen“
Dauer: 1 Woche
GEB 2/20 – „Pflegen, Konservieren und Aufbereiten von Oberflächen“
Dauer: 1 Woche
Auszubildende ab dem 3. Lehrjahr
GEB 4/20 – „Durchführen von Außenreinigungsmaßnahmen“
Dauer: 1 Woche
GEB 5/20 – „Durchführen von Maßnahmen zur Hygiene und Dekontamination“
Dauer: 1 Woche
GEB 6/20 – „Umgang mit Gefährdungen und Gefahrstoffen sowie mit Beschädigungen an Oberflächen“
Dauer: 1 Woche