Die Mitglieder der Innung bilden die Innungsversammlung.
Die Satzung sieht vor, dass als ständige Ausschüsse zu bilden sind:
- ein Ausschuss für die Berufsbildung,
- Gesellenprüfungsausschüsse,
sofern die Handwerkskammer zur Errichtung ermächtigt hat,
- ein Rechnungs- und Kassenprüfungsausschuss.